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Kindsrecht

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Genehmigung des Unterhaltsvertrags

Datum:
27.02.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Kindsrecht
Thema:
Unterhaltsvertrag
Stichworte:
Genehmigungsverfahren, KESB, Kinder, Unterhaltsschuldner
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 287 Abs. 1

Hinsichtlich des Zustandekommens und der Wirkungen von Unterhaltsverträgen hat sich im Fall 5A_447/2022 gemäss den zusammengefassten Erwägungen des Bundesgerichts ergeben:

  • Kind
    • Für das betroffene Kind wird der Unterhaltsvertrag erst mit der Genehmigung durch die Kindesschutzbehörde (KESB) verbindlich.
  • Unterhaltsschuldner
    • Bindungswirkung
      • Für den Unterhaltsschuldner ist der Unterhaltsvertrag ab Vertragsabschluss bindend.
      • Damit ist nicht jederzeitig ein Rücktritt möglich.
    • Willensmängel
      • Bei laufendem Genehmigungsverfahren steht es dem Schuldner offen, die Nichtgenehmigung des Vertrags, zB wegen einem Willensmangel, zu beantragen.
  • Genehmigungsverfahren bei der KESB
    • Ausgangslage / Betreuungsunterhalt
      • Wäre ein Elternteil erwerbsfähig und wird er wegen der Kinderbetreuung von seiner Erwerbstätigkeit abgehalten,
        • ist ein Betreuungsunterhalt geschuldet.
    • KESB-Prüfung
      • Im Hinblick auf die Genehmigung des Unterhaltsvertrages hat die KESB als genehmigende Behörde zu überprüfen,
        • ob sich der Vertragsinhalt als für die im Urteilszeitpunkt absehbaren künftigen wirtschaftlichen und anderweitigen Verhältnisse der Beteiligten als angemessen erweist, bzw.
        • ob die Bemessungsgrundsätze von ZGB 285 eingehalten wurden.

BGer 5A_447/2022 vom 02.09.2022

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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