Auf Tätigkeiten in sozialen Medien ist
- der strafrechtliche Ehrenschutz – z.B.
- Üble Nachrede (Art. 173 StGB), vgl. üble Nachrede,
- Verleumdung (Art. 174 StGB), vgl. Verleumdung,
- Beschimpfung (Art. 177 StGB), vgl. Beschimpfung – und
- der zivilrechtliche Ehrenschutz (Art. 28 f. ZGB)
grundsätzlich anwendbar.
Weiterführende Informationen
Als besondere Anspruchsgrundlage kommt das Gegendarstellungsrecht (Art. 28g – 28l ZGB) zum Tragen. Für weitere Informationen rund um das Thema Gegendarstellungsrecht siehe Gegendarstellungsrecht
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.