Als Inhalt des Aktionärbindungsvertrages sind denkbar:
- Präambel
- Stimmrechtsbindungen
- Unterwerfung unter die Weisungen einer bestimmten Person
- Willensbildungsprozess im Vorfeld von Wahlen und Beschlüssen der AG
- Anspruch auf Einsitznahme im Verwaltungsrat
- Vermögensrechtliche Vereinbarungen
- Treue- und Mitwirkungspflichten der Vertragspartner
- Bestimmung von Verfügungs- und Erwerbsrechten an Aktien
- Angebotspflichten wie Vorhand-, Vorkaufs- und Kaufsrecht
- Vinkulierung
- Verpfändungsverbot
- Statutarisches Erwerbsrecht
- Rechtsnachfolge bei den Aktien
- schuldrechtlicher ABV: übliche Erbfolge (Erbengemeinschaft, Erbteilung und Zuweisung an neuen Aktionär)
- gesellschaftsrechtlicher ABV:
- Grundsatz: Auflösung der einfachen Gesellschaft
- Weiterführungsklauseln
- Fortsetzungsklausel
- Eintrittsklausel
- Nachfolgeklausel
- Mittel zur Sicherung der Vertragserfüllung
- Änderung oder Ergänzung des Vertrages
- Ausscheiden und Neuaufnahme von Partnern
- Dauer und Beendigung des ABV
- Prozessuales (Schiedsklausel)
- Rechtswahl
- Gerichtsstand
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