Rechtliche Grundlagen
Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor vom 10.10.1997 (Geldwäschereigesetz, SR 955.0)
Behörden
Die für die Amtshilfe auf dem Gebiet der Geldwäscherei eingesetzten Behörden sind:
- die Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei
- die Meldestelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei
Inländische Amtshilfe
- Amtshilfe wird zwischen den spezialgesetzlichen Aufsichtsbehörden (z.B. FINMA, Eidg. Spielbankenkommission), der Kontrollstelle und der Meldestelle für Geldwäscherei geleistet
- Die Amtshilfe umfasst alle für die Durchsetzung des Geldwäschereigesetzes notwendigen Informationen
Internationale Amtshilfe
- Amtshilfe wird zwischen der Kontrollstelle und den ausländischen Finanzmarktaufsichtsbehörden geleistet.
- Die Amtshilfe wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
- Ausländische Aufsichtsbehörde darf die erhaltenen Informationen ausschliesslich zur Beaufsichtigung verwenden (Spezialitätsprinzip).
- Ausländische Aufsichtsbehörde muss an das Amts- und Berufsgeheimnis gebunden sein (Vertraulichkeitsprinzip)
- Ausländische Aufsichtsbehörde darf die Informationen nicht ohne vorgängige Zustimmung der Kontrollstelle weiterleiten (Prinzip der langen Hand). Die Weiterleitung von Informationen an Strafbehörden ist unzulässig, wenn die Rechtshilfe in Strafsachen ausgeschlossen wäre.
- Verhältnismässigkeit
- Die Meldestelle ist legitimiert Personendaten mit entsprechenden ausländischen Behörden auszutauschen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.