Massnahmen bei Arbeitnehmer-Todesfall
1. Todesfall am Arbeitsplatz
- Sofortmassnahmen
- Notarzt anfordern oder
- Sanität verständigen
- Tel. 144
- Tel nach Pikettliste
- Bei Unfalltod
- Benachrichtigung des Sicherheitsbeauftragten
- Verständigung des Unfallversicherers
- Zeugen erheben
- Tatbestandsaufnahme
- Bei nicht natürlichem Tod oder Suizidverdacht
- Anforderung der Polizei
- Benachrichtigung des Sicherheitsbeauftragten
- Zeugen erheben
- Tatbestandsaufnahme
- Beizug eines Care-Teams für die zugegen gewesenen Betriebsangehörigen
- Benachrichtigung der Angehörigen
- persönlicher Besuch durch Kadermitglied
- ev. zusammen mit der zuständigen Polizei
2. Todesfall im Privatbereich
- Empfang der nächsten Angehörigen
- Falls Gerüchte ins Kraut zu schiessen drohen, Todesursache in respektvoller Form erwähnen
3. Allgemeine Massnahmen
- Kommunikation
- Mitarbeiterinformation, je nach den Umständen Todesursache erwähnen
- exKader- oder Front-Arbeitnehmer: Kundeninformation
- exKader von Publizitätsinteresse:
- Pressecommunique vorbereiten
- Presseverantwortlichen bestimmen
- Unternehmens-Todesanzeige
- ev. Textabsprache mit Angehörigen
- gleiches Publikationsdatum wie Todesanzeige der Angehörigen
- Publikationsorgan: Tageszeitungen
- Trauerkarten an Angehörige senden
- Teilnahme an der Beerdigung / Abdankung
- Kondolenz-Besuch bei den Angehörigen
- Notwendige Austrittsformalitäten
- Nachbesprechung des Umstände des Todesfalls
- Kontakt zu ehemaligen näheren Arbeitskollegen des Verstorbenen
- Lohnzahlungen und Salärnachgenuss
- Herausgabe der persönlichen Gegenstände
- Entgegennahme der Arbeitgebergegenstände
- Versicherungsunterlagen und –informationen
4. ev. Gedenkanlässe / Jahrestage / Würdigungen
5. Donation zG ev. Waisen des Arbeitnehmers für Schulung, Aus- und Weiterbildung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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