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Arbeitnehmertod

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Anspruchszugehörigkeiten

Datum:
25.05.2016
Update:
21.09.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

In den Nachlass des verstorbenen Arbeitnehmers fallen alle vor dem Tod entstandenen Ansprüche, nämlich:

  • Der laufende Monatslohn bis zum Todestag
  • Offene Überstunden- und Überzeit-Ansprüche
  • Offene Ferienansprüche
  • etc.

Den jeweiligen Begünstigten bzw. Berechtigten fallen alle durch oder nach dem Tod entstandenen Ansprüche an, wie:

  • Lohnnachgenuss (unterstützte Hinterbliebene)
  • Leistungen der Personalvorsorgeeinrichtungen
    • Obligatorische betriebliche Vorsorge
    • Überobligatorische Personalvorsorge (nach Reglement)
  • Abgangsentschädigung gemäss OR 339b, nebst Lohnfortzahlungspflicht (Beurteilung im konkreten Einzelfall)

Vorbehalt / Disclaimer

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