Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses basiert auf dem Umstand, dass die Arbeitsleistung persönlich zu erbringen ist und vom Verstorbenen nicht mehr erbracht werden kann.
LAWINFO
Arbeitnehmertod
Arbeitnehmertod
Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses basiert auf dem Umstand, dass die Arbeitsleistung persönlich zu erbringen ist und vom Verstorbenen nicht mehr erbracht werden kann.