Mangelhafte Arztgeräte
Beim Einsatz technischer Mittel wird vom Arzt hinsichtlich des allgemeinen Zustandes der Arztgeräte insbesondere erwartet:
- Wartung
- Kontrollpflicht vor Einsatz („kein blindes Vertrauen auf eingesetzte Technik“)
Bei fehlerhaften medizinischen Geräten stellt sich auch die Frage einer eventuellen Haftbarkeit des Herstellers nach dem Produktehaftpflichtgesetz (PrHG, SR 221.112.944)
Fehlbedienung Arztgeräte
Beim Einsatz technischer Mittel wird vom Arzt hinsichtlich der Bedienung insbesondere erwartet:
- Beherrschung Funktionsweise
- Überwachung der technischen Mittel während ärztlicher Tätigkeit
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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