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Arzthaftung

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ARZTINFRASTRUKTUR

Rechtsgebiet:
Arzthaftung
Stichworte:
Arzthaftung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Mangelhafte Arztgeräte

Beim Einsatz technischer Mittel wird vom Arzt hinsichtlich des allgemeinen Zustandes der Arztgeräte insbesondere erwartet:

  • Wartung
  • Kontrollpflicht vor Einsatz („kein blindes Vertrauen auf eingesetzte Technik“)

Bei fehlerhaften medizinischen Geräten stellt sich auch die Frage einer eventuellen Haftbarkeit des Herstellers nach dem Produktehaftpflichtgesetz (PrHG, SR 221.112.944)

Für weitergehende Informationen hierzu vgl. Produktehaftung | produkte-haftung.ch

Fehlbedienung Arztgeräte

Beim Einsatz technischer Mittel wird vom Arzt hinsichtlich der Bedienung insbesondere erwartet:

  • Beherrschung Funktionsweise
  • Überwachung der technischen Mittel während ärztlicher Tätigkeit

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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