Ein Arztzeugnis darf grundsätzlich nur von einem Schulmediziner ausgestellt werden, der im Besitz einer staatlichen Berufsausübungsbewilligung ist. Nur deren Zeugnissen wird in der Öffentlichkeit ein erhöhtes Vertrauen entgegengebracht.
Nach Art. 2 Abs. 1 MedBG (Medizinalberufegesetz) gelten als universitäre Medizinalberufe:
- Ärzte (Humanmediziner);
- Zahnärzte;
- Chiropraktoren;
- Apotheker; und
- Tierärzte.
Neben Ärzten können daher auch Chiropraktiker, z.B. bei einem Hexenschuss, Arztzeugnisse ausstellen.
Alternativmediziner (z.B. Akupunkteure), die über keine schulmedizinische Ausbildung verfügen, dürfen grundsätzlich keine Arztzeugnisse ausstellen.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ArbeitspflichtEinleitung zur ArbeitspflichtAutoren:ArbeitsvertragEinleitung zum ArbeitsvertragAutoren:ArbeitszeugnisEinleitung zum ArbeitszeugnisAutoren:ArbeitnehmertreueEinleitung zur ArbeitnehmertreueAutoren:Entlassung / KündigungEinleitung zur Entlassung / KündigungAutoren:Einvernehmliche Beendigung Arbei...Einleitung zur einvernehmlichen Beendigung...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht