Ein Arztzeugnis muss schriftlich verfasst sein.
Es ist durch den Arzt zu datieren und zu unterzeichnen, andernfalls hat es keinen Beweiswert. Überdies besteht bei einem nicht datierten Arztzeugnis die Gefahr des Missbrauchs.
Der Patient ist mit seinem Namen aufzuführen (über die Identität der betreffenden Person muss Klarheit bestehen).
Ferner soll das Zeugnis einen bestimmten Adressaten nennen.