Seit Mitte April 2008 besteht in Winterthur die Möglichkeit, von einem detaillierten Arztzeugnis Gebrauch zu machen. Dieses wurde von den Ärzten und den Wirtschaftsverbänden der Region Winterthur entwickelt. Es enthält Angaben zu Arbeitspensum und –leistung, welche weiterhin geleistet werden können und kann ausserdem darüber Auskunft geben, welche Arbeiten dem Arbeitnehmer immer noch zumutbar sind. Soll nach Wahl des betreffenden Arztes das detaillierte Arztzeugnis anstelle des einfachen Arztzeugnisses zum Einsatz kommen, ist die Zustimmung des Arbeitnehmers erforderlich (da ansonsten das Arztgeheimnis verletzt würde). Überdies kann der Arbeitgeber dem Arzt auf Wunsch eine Arbeitsplatzbeschreibung zugestellt werden, wodurch der spezifischen Arbeitsumgebung Rechnung getragen werden kann.
LAWINFO
Arztzeugnis
Einfaches / detailliertes Arztzeugnis
Rechtsgebiet:
Arztzeugnis
Stichworte:
Arztzeugnis
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG