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Arztzeugnis

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Standesordnung der Ärzte

Rechtsgebiet:
Arztzeugnis
Stichworte:
Arztzeugnis
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Ausstellung von Arztzeugnissen bzw. Arbeitsunfähigkeitszeugnissen sind die Standesregeln der Ärzte, die “Standesordnung FMH”, zu beachten, so etwa:

Art. 34 Standesordnung der FMH   Zeugnisse, Berichte und Gutachten

Ärztliche Zeugnisse, Berichte und Gutachten sind Urkunden. Bei deren Ausstellung haben Arzt und Ärztin alle Sorgfalt anzuwenden und nach bestem Wissen ihre ärztliche Überzeugung auszudrücken. Der Zweck der Schriftstücke, das Ausstellungsdatum und ihre Empfänger sind anzugeben. Die Ausstellung von Gefälligkeitszeugnissen ist unzulässig.

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