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Einvernehmliche Beendigung Arbeitsverhältnis

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Gewinnbeteiligung

Rechtsgebiet:
Einvernehmliche Beendigung Arbeitsverhältnis
Stichworte:
Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundlagen

Es kann zum Grundlohn hin dem Arbeitnehmer einen Anteil am Geschäftsergebnis versprochen werden.

Meistens besteht für eine Gewinnbeteiligung ein detaillierte Vertragsregelung (auch „Mitarbeiterbeteiligung“).

Verschiedene Ausrichtungsvarianten sind bekannt:

  • Auszahlung Ende des Geschäftsjahres (OR 323 Abs. 3)
  • Akontozahlung mit Rückforderungsrecht oder Nachzahlungspflicht

Auch bestehen Kontrollrechte (OR 322 Abs. 2 und 3)

Einvernehmliche Beendigung Arbeitsvertrag

Im Aufhebungsvertrag zu berücksichtigen ist auch der Austritt während des Jahres:

  • Pro rata-Anspruch
    • Grundsatz: Anspruch auf Pro rata-Auszahlung
    • Ausnahme: vertragliche Wegbedingung
  • Fälligkeit
    • Auszahlung Ende des Geschäftsjahres (OR 323 Abs. 3)
    • Akontozahlung mit Rückforderungsrecht oder Nachzahlungspflicht.

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