Zu den Kompensationsleistungen ist bei einem Screening der Entscheide zusammenfassend folgendes auszumachen:
Kompensationsleistungen |
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Arbeitnehmer |
Arbeitgeber |
Gegenseitige Zugeständnisse (concessions réciproques) |
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Aufgabe von Kündigungsschutzrechten (OR 336 ff. + GlG) |
Freiwillige Abgangsentschädigung |
Aufgabe von Lohnansprüchen während der Kündigungsansprüchen |
Zahlung einer sog. „lump sum“ |
Gefährdung von arbeitslosenrechtlichen Ansprüchen (vgl. BGE 4C.397/2004) |
Pensumsreduktion für Restlaufzeit |
Freizeitgewährung |
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Umwandlung von einem unbefristeten Arbeitsvertrag in einen solchen mit rund einjähriger Restlaufzeit |
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Zusätzliche Monatslöhne gegenüber der Lohnzahlungspflicht bei ordentlicher Kündigung |
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Outplacement |
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Heikle Verzichte Folgende Ansprüche gelten als umgehungsgefährdet: · Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers bei seinem Annahmeverzug (OR 324) · Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers (OR 324a/b) · Ansprüche aus unzeitiger Arbeitgeberkündigung (OR 336c) · Ansprüche aus ungerechtfertigter Entlassung (OR 337c) |
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Ungenügende Zugeständnisse mit Nichtigkeitsfolge · Verletzung des Verzichtsverbots (OR 341) durch fehlende gegenseitige oder ungenügende Zugeständnisse · Ungenügender Leistungsausgleich in der Leistungsbilanz von Verzichtsgegenstand (IST) und Nachteilsausgleich (SOLL) · Nichtberücksichtigung eines entfallenden Sperrfristenschutzes |
Tipp
Mitarbeiterabwerbungs-Verbot
Ein Mitarbeiterabwerbungsverbot ist noch kein Konkurrenzverbot, weshalb es nicht unter dessen Schutzbestimmungen fällt.
Literatur
- STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLF ROGER, Arbeitsvertrag, Praxiskommentar zu Art. 319 – 362 OR, 7., vollständig überarbeitete und stark erweiterte Auflage, Zürich 2012, N 10 zu OR 335
Judikatur
- Gegenseitige Zugeständnisse
- BGE 4A_103/2010
- BGE 4A_376/2010
- BGE 8C_368/2011
- Arbeitgeberseitige Vorteile-Herkunft für die Berücksichtigung
- BGer in ARV 2003 S. 20
- Ungenügende Zugeständnisse
- BGE 4C.185/2002
- Genügende Zugeständnisse
- BGE 2A.650/2006
- BGE 110 II 168
- BGE in JAR 2001 S. 327 = SJZ 2000 S. 476
- BGE 8C_368/2011
- JAR 2004 S. 604