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Einvernehmliche Beendigung Arbeitsverhältnis

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Kompensations-Kasuistik

Rechtsgebiet:
Einvernehmliche Beendigung Arbeitsverhältnis
Stichworte:
Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zu den Kompensationsleistungen ist bei einem Screening der Entscheide zusammenfassend folgendes auszumachen:

Kompensationsleistungen

Arbeitnehmer

Arbeitgeber

Gegenseitige Zugeständnisse

(concessions réciproques)

Aufgabe von Kündigungsschutzrechten (OR 336 ff. + GlG)

Freiwillige Abgangsentschädigung

Aufgabe von Lohnansprüchen während der Kündigungsansprüchen

Zahlung einer sog. „lump sum“

Gefährdung von arbeitslosenrechtlichen Ansprüchen (vgl. BGE 4C.397/2004)

Pensumsreduktion für Restlaufzeit

 

Freizeitgewährung

 

Umwandlung von einem unbefristeten Arbeitsvertrag in einen solchen mit rund einjähriger Restlaufzeit

 

Zusätzliche Monatslöhne gegenüber der Lohnzahlungspflicht bei ordentlicher Kündigung

 

Outplacement

Heikle Verzichte

Folgende Ansprüche gelten als umgehungsgefährdet:

· Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers bei seinem Annahmeverzug (OR 324)

· Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers (OR 324a/b)

· Ansprüche aus unzeitiger Arbeitgeberkündigung (OR 336c)

· Ansprüche aus ungerechtfertigter Entlassung (OR 337c)

 
 

Ungenügende Zugeständnisse mit Nichtigkeitsfolge

· Verletzung des Verzichtsverbots (OR 341) durch fehlende gegenseitige oder ungenügende Zugeständnisse

· Ungenügender Leistungsausgleich in der Leistungsbilanz von Verzichtsgegenstand (IST) und Nachteilsausgleich (SOLL)

· Nichtberücksichtigung eines entfallenden Sperrfristenschutzes

Tipp

Mitarbeiterabwerbungs-Verbot

Ein Mitarbeiterabwerbungsverbot ist noch kein Konkurrenzverbot, weshalb es nicht unter dessen Schutzbestimmungen fällt.

Literatur

  • STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLF ROGER, Arbeitsvertrag, Praxiskommentar zu Art. 319 – 362 OR, 7., vollständig überarbeitete und stark erweiterte Auflage, Zürich 2012, N 10 zu OR 335
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