Die Einleitung, „Präambel“ genannt, dient der Darstellung von
- Motiven
- Absichten
- Zwecken
- Kurzwiedergabe des „Basiskonsenses“
Tipps
- Der Einsatz einer Präambel ist unseres Erachtens essentiell.
- Es empfiehlt sich für den Leser der Aufhebungsvereinbarung zu wissen, unter welcher Historie und unter welchen Bedingungen die Auseinandersetzung zustande kommt.
- Manchmal werden in der Präambel Vertragspunkte integriert, über die sich die Parteien nicht als Verpflichtung / Bindung im Vertragsteil einigen können, aber je als Grundlage für die Auseinandersetzung betrachten.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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