Das Anwendbare Recht der Bankgarantien bestimmt sich wie folgt:
- Grundsatz
- Recht am Ort der garantierenden Bank
- Sofern und soweit nichts anderes vereinbart wurde, gilt für Bankgarantien das Recht am Ort der garantierenden Bank
- Usanz
- Banken unterwerfen sich in aller Regel nicht einem fremden Recht
- Recht am Ort der garantierenden Bank
- Ausnahme
- Rechtswahl
- Vereinbarung eines anderen Rechts
- zB bei Fremdwährungsgarantien, die im Lande der betreffenden Währung zu zahlen sind, damit das Recht nicht an den Erfüllungsort angeknüpft wird
- vgl. IPRG 117 Abs. 2 lit. e
- Feststellung ausländischen Rechts von Amtes wegen
- vgl. IPRG 16 Abs. 1
- gleichwohl hat der Gläubiger das einschlägige ausländische Recht nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen, was meistens durch ein Gutachten eines Rechtsgelehrten aus dem Rechtskreis der Rechtswahl bzw. durch ein Gutachten eines Instituts für Rechtsvergleichung
- Vereinbarung eines anderen Rechts
- Indirekte Garantien
- Garantieabgabe nicht direkt an den Begünstigten, sondern an eine entsprechend beauftragte Zweitbank, unter Rückhaftung und Gegengarantie der Erstbank
- Praxis: Rück- und Gegengarantie der Schweizer Bank nach dem Recht der ausländischen Zweitbank
- Inanspruchnahme ebenfalls nach dem Recht der ausländischen Zweitbank
- Rechtswahl
Literatur
- KLEINER BEAT, Bankgarantie – Die Garantie unter besonderer Berücksichtigung des Bankgarantiegeschäfts, 4. vollständig neu bearbeitete, erweiterte und international ausgerichtete Auflage mit neuen Textmustern, Zürich 1990, N 26.01 ff.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:RetrozessionEinleitung zur Retrozession / KickbacksAutoren:Blockchain und Distributed Ledge...Einleitung zu Blockchain und «Distrib...Autoren:UnternehmensfinanzierungEinleitung zur UnternehmensfinanzierungAutoren:Schneeballsystem / Pyramidensyst...Einleitung zu SchneeballsystemenAutoren:Lombardkredit / Margin CallEinleitung zum Lombardkredit und Margin CallAutoren:BankgarantieEinleitung zur Bankgarantie
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht