Im Verhältnis der garantierenden Bank im Verhältnis zum Garantiebegünstigten sind bei Eintritt des Garantiefalls relevant:
- Bank hat ausschliesslich nach den Garantiebedingungen zu prüfen, ob sie zur Zahlung verpflichtet ist
- Bank hat Anspruch auf eine angemessene Dauer zur Prüfung der Garantiekonformität
- Einwendungen und Einreden dürfen nur erhoben werden, wenn sie sich aus der Garantie selbst ergeben
- Bank hat Anspruch auf Einhaltung
- Formelle Zahlungsbedingungen
- Materielle Zahlungsbedingungen
- Zahlungspflicht auch bei nur rudimentär ausgestatteten Zahlungsbedingungen
- Bank ist gegenüber dem Garantiebegünstigten bei Eintritt des Garantiefalls zur Zahlung verpflichtet
- Zahlungsvoraussetzung ist also der Eintritt des Garantiefalles
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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