Im Verhältnis der garantierenden Bank im Verhältnis zum Garantiebegünstigten sind bei Eintritt des Garantiefalls relevant:
- Bank hat ausschliesslich nach den Garantiebedingungen zu prüfen, ob sie zur Zahlung verpflichtet ist
- Bank hat Anspruch auf eine angemessene Dauer zur Prüfung der Garantiekonformität
- Einwendungen und Einreden dürfen nur erhoben werden, wenn sie sich aus der Garantie selbst ergeben
- Bank hat Anspruch auf Einhaltung
- Formelle Zahlungsbedingungen
- Materielle Zahlungsbedingungen
- Zahlungspflicht auch bei nur rudimentär ausgestatteten Zahlungsbedingungen
- Bank ist gegenüber dem Garantiebegünstigten bei Eintritt des Garantiefalls zur Zahlung verpflichtet
- Zahlungsvoraussetzung ist also der Eintritt des Garantiefalles
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