Die Garantie auf erstes Verlangen mit Effektivklausel (auch: Garantie auf erstes Auffordern mit Effektivklausel) weist folgende Charakteristika auf:
- Abruf
- Anforderung des Garantievertrags, dass der materielle Garantiefall „effektiv“ eingetreten ist
- Praxiserscheinung trotz Widerspruch (entweder Abruf auf erstes Anfordern oder Zahlungsvoraussetzung des “effektiv“ eingetreten Garantiefalls)
- vgl. BGE 119 II 132, Erw. 5a/aa, insbesondere 133
- Liquiditätsfunktion
- Liquidität der Garantie abhängig von Nachweispflicht des Begünstigten, dass Nichtleistungsfall oder Schadenfall eingetreten ist
- Risiko
- Risikoverminderung eines unberechtigten Abrufs (umstritten; siehe auch Effektivklausel)
Weiterführende Informationen
- Garantie auf erstes Verlangen
- Garantie gegen Vorlage von Dokumenten
- Risikomanagement | praeventionsberatung.ch
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:UnternehmensfinanzierungEinleitung zur UnternehmensfinanzierungAutoren:Lombardkredit / Margin CallEinleitung zum Lombardkredit und Margin CallAutoren:Blockchain und Distributed Ledge...Einleitung zu Blockchain und «Distrib...Autoren:BankgarantieEinleitung zur BankgarantieAutoren:Schneeballsystem / Pyramidensyst...Einleitung zu SchneeballsystemenAutoren:Vertragliche AnlagefondsEinleitung zu vertragliche Anlagefonds
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht