Die Garantie gegen Vorlage von Dokumenten (auch: dokumentäre Garantie) weist folgende Charakteristika auf:
- Abruf
- Erhöhte Anforderungen für eine Garantieleistung durch zusätzliche Voraussetzungen, zB indem der Begünstigte der garantierenden Bank bestimmte Dokumente vorzulegen hat
- Vertrag
- Bestätigung
- Lieferschein
- Expertengutachten
- Gerichtsurteil
- Schiedsgerichtsurteil
- Erhöhte Anforderungen für eine Garantieleistung durch zusätzliche Voraussetzungen, zB indem der Begünstigte der garantierenden Bank bestimmte Dokumente vorzulegen hat
- Liquiditätsfunktion
- Je nach Dokumentenart ist die Liquiditätsfunktion hoch (zB Lieferschein) oder weniger hoch (zB Gerichtsurteil, da dieses ohnehin sofort vollstreckbar ist und die einzig, aber immerhin, den Solvenz-Vorteil bietet)
- Risiko
- Vermindertes Risiko eines unberechtigten Garantieabrufs
Weiterführende Informationen
- Garantie auf erstes Verlangen
- Garantie auf erstes Verlangen mit Effektivklausel
- Risikomanagement | praeventionsberatung.ch
- Zivilprozess
- Schiedsgerichtsbarkeit
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