Die Garantie auf erstes Verlangen (auch: Garantie auf erstes Auffordern) weist folgende Charakteristika auf:
- Abruf
- Einfache Garantieabruferklärung des Begünstigten
- Keine Begründungspflicht des Begünstigten
- Keine Prüfungspflicht der Bank
- Liquiditätsfunktion
- umfassend verwirklicht
- Risiko
- Begünstigter kann Bankgarantie abrufen, auch wenn materieller Garantiefall nicht eingetreten ist (zB keine Leistungsstörung)
- = Seriositätsrisiko für Begünstigten zulasten Garantieauftraggeber