Die Bankgarantie ist als allgemeines Zahlungs-Sicherungsmittel, aber auch Leistungsaustausch-Sicherungsmittel, aus dem nationalen und internationalen Geschäftsverkehr nicht mehr wegzudenken.
Die Bankgarantie beinhaltet für den Garantieauftraggeber ein erhebliches Risiko, dass der Garantiebegünstigte die Garantie, ohne im Verhältnis zum Hauptgeschäft abrufberechtigt zu sein, gegenüber der garantierenden Bank in Anspruch nimmt und diese – bei entsprechender Abrede – „auf erstes Verlangen“ leisten muss (Nichtakzessorietät), ganz anders als bei der Bürgschaft, wo der Begünstigte den Abrufanspruch nachweisen muss (Akzessorietät).
Weiterführende Informationen
- Sicherheiten | sicherheiten.ch
- Escrow Management
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