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Bargeldeinfuhr

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Devisenhändler

Rechtsgebiet:
Bargeldeinfuhr
Stichworte:
Bargeldeinfuhr
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kunden-Devisenhändler, die für ihre Kunden Konten zur Anlage in unterschiedlichen Währungen führen (Entgegennahme von Publikumseinlagen), unterstehen den Regeln bewilligungspflichtiger Banken.

» Informationen der Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA

Eine Ausnahme gilt beim „Bargeldtransfer“ unter folgenden Bedingungen:

  • Annahme von Geldern,
  • die zur unmittelbaren Weiterleitung an Dritte bestimmt sind,
  • sofern die Gelder nur kurzfristig beim Institut verweilen,
  • kein Zins bezahlt wird,
  • sich die Transaktion in einem abgeschlossenen Einzelauftrag erschöpft und
  • keine andauernde Kontobeziehung mit dem Überweisenden besteht.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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