Kunden-Devisenhändler, die für ihre Kunden Konten zur Anlage in unterschiedlichen Währungen führen (Entgegennahme von Publikumseinlagen), unterstehen den Regeln bewilligungspflichtiger Banken.
» Informationen der Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA
Eine Ausnahme gilt beim „Bargeldtransfer“ unter folgenden Bedingungen:
- Annahme von Geldern,
- die zur unmittelbaren Weiterleitung an Dritte bestimmt sind,
- sofern die Gelder nur kurzfristig beim Institut verweilen,
- kein Zins bezahlt wird,
- sich die Transaktion in einem abgeschlossenen Einzelauftrag erschöpft und
- keine andauernde Kontobeziehung mit dem Überweisenden besteht.
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