Keine Deviseneinfuhrbeschränkungen – Die Schweiz kennt grundsätzlich keine Beschränkungen in der Einfuhr von Devisen, die als gesetzliches Zahlungsmittel zugelassen sind.
Vorbehalten bleiben die Massnahmen zur Bekämpfung der internationalen Kriminalität: Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.
ACHTUNG:
Vereinheitlichung der Bargeldkontrollen an den EU-Aussengrenzen
Bei der Ausreise aus der EU bzw. bei der Einreise in die EU müssen bei einem Wert von über 10’000 Euro zwingend deklariert werden:
- Bargeld
- Schecks
- Wechsel
- in einigen Staaten auch Edelmetalle und Edelsteine