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Bargeldeinfuhr

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Einfuhr von Devisen

Rechtsgebiet:
Bargeldeinfuhr
Stichworte:
Bargeldeinfuhr
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Keine Deviseneinfuhrbeschränkungen – Die Schweiz kennt grundsätzlich keine Beschränkungen in der Einfuhr von Devisen, die als gesetzliches Zahlungsmittel zugelassen sind.

Vorbehalten bleiben die Massnahmen zur Bekämpfung der internationalen Kriminalität: Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.

ACHTUNG:

Vereinheitlichung der Bargeldkontrollen an den EU-Aussengrenzen

Bei der Ausreise aus der EU bzw. bei der Einreise in die EU müssen bei einem Wert von über 10’000 Euro zwingend deklariert werden:

  • Bargeld
  • Schecks
  • Wechsel
  • in einigen Staaten auch Edelmetalle und Edelsteine
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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