LAWINFO

Bargeldeinfuhr

QR Code

Einfuhr von Devisen

Rechtsgebiet:
Bargeldeinfuhr
Stichworte:
Bargeldeinfuhr
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Keine Deviseneinfuhrbeschränkungen – Die Schweiz kennt grundsätzlich keine Beschränkungen in der Einfuhr von Devisen, die als gesetzliches Zahlungsmittel zugelassen sind.

Vorbehalten bleiben die Massnahmen zur Bekämpfung der internationalen Kriminalität: Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.

ACHTUNG:

Vereinheitlichung der Bargeldkontrollen an den EU-Aussengrenzen

Bei der Ausreise aus der EU bzw. bei der Einreise in die EU müssen bei einem Wert von über 10’000 Euro zwingend deklariert werden:

  • Bargeld
  • Schecks
  • Wechsel
  • in einigen Staaten auch Edelmetalle und Edelsteine

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.