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Bargeldeinfuhr

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Kontrollen

Rechtsgebiet:
Bargeldeinfuhr
Stichworte:
Bargeldeinfuhr
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die zuständigen Behörden sind ermächtigt, zu kontrollieren die die Grenze übertretenden

  • natürliche Personen
  • ihr Gepäck und
  • ihr Verkehrsmittel.

Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

An den EU-Aussengrenzen gelten seit 15.06.2007 neue Bestimmungen für „Bargeldtransporte“. Diese sind auch von Reisenden mit grösseren Geldbeträgen zu beachten.

Ausgangspunkt für die strengere Kontrolle des grenzüberschreitenden Bargeldtransfers bilden der Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung:

Die Schweiz wird in Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Financial Action Task Force in Zukunft Bargeldkontrollen an ihren Grenzen einführen. Der Bundesrat hat im April 2012 eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, die Vorschläge zur Umsetzung der FATF-Empfehlungen machen und bis 2013 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten soll.

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