- Bank (Kreditgeberin / Gläubiger)
- eine Bank
- mehrere Banken
- einfache Gesellschaft nach OR 530 ff.
- federführende Bank
- Stellvertreterin des Bankenkonsortiums
- Kontoführung
- = Syndikats- oder Konsortialbaukredit
- Bauherr (Kreditnehmer / Schuldner)
- Alleineigentümer als Schuldner
- natürliche Person
- juristische Person (AG, GmbH etc.)
- Personenmehrheit als Schuldner
- Gesamthandschafts-Gemeinschaft als Schuldner
- Gesamteigentum
- Miteigentum
- Solidarische Haftung (OR 143 ff.)
- Gesamthandschafts-Gemeinschaft als Schuldner
- Alleineigentümer als Schuldner
Weiterführende Informationen
- Schuldner bei Personenmehrheiten
- Gesamteigentum
- Arten des Gesamteigentums | gesamteigentum.ch
- Ehegattengesellschaft
- Miteigentum
- Gesamteigentum
- Stockwerkeigentum
- Zwar steht das gemeinschaftliche Gebäude im Miteigentum, die einzelne Stockwerkeinheit (Miteigentumsanteil am Gesamtgrundstück), kann seinerseits stehen im
- Alleineigentum
- Gesamteigentum
- Miteigentum
- Vgl. Stockwerkeigentum
- Zwar steht das gemeinschaftliche Gebäude im Miteigentum, die einzelne Stockwerkeinheit (Miteigentumsanteil am Gesamtgrundstück), kann seinerseits stehen im
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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