Stockwerkeigentum: Miteigentum verbunden mit Sonderrecht
Der Begriff Stockwerkeigentum bezeichnet eine besonders ausgestaltete Eigentumsform. Es handelt sich um ein Miteigentum, das mit einem Sonderrecht verbunden ist. Das Sonderrecht befugt zur ausschliesslichen Nutzung und baulichen Ausgestaltung bestimmter Gebäudeteile. Das Sonderrecht ist mit dem Miteigentum untrennbar verbunden.
Erwerb, Finanzierung und Besitz von Stockwerkeigentum / Eigentumswohnugnen
In dieser Kommentierung finden Sie rechtliche, finanzielle und steuerliche Informationen, Checklisten, Muster und Vorlagen zu Erwerb, Finanzierung und Besitz von Stockwerkeigentum / Eigentumswohnungen respektive zu den Rechten und Pflichten der Stockwerkeigentümer in der Stockwerkeigentümergemeinschaft (StWEG) sowie Links rund um die Themen Immobilien und Grundbuch in der Schweiz.
Aktuell: Revision des Immobiliarsachenrechts ab 1.1.2012
Die Teilrevision des Immobiliarsachenrechts, die am 1. Januar 2012 in Kraft trat, betrifft unter anderem das Stockwerkeigentum / Miteigentum: Neu ist die Änderung der Nutzungs- und Verwaltungsordnung bereits mit Zustimmung der Mehrheit aller Miteigentümer möglich. Ausserdem kann ein ausschliessliches Nutzungsrecht an gemeinschaftlichen Teilen (wie z.B. eines Parkplatzes) nicht mehr ohne die Zustimmung des berechtigten Miteigentümers entzogen werden.
News rund um Immobilien und Eigentum in der Schweiz
News und aktuelle Informationen zu Immobilien, Wohneigentum, Unternehmensimmobilien und dem Schweizer Immobilienmarkt finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG unter Sachenrecht / Immobilien:
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