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Betreiberimmobilien / Managementimmobilien

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Spezialimmobilien

Rechtsgebiet:
Betreiberimmobilien / Managementimmobilien
Stichworte:
Betreiberimmobilien, Managementimmobilien
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Spezialimmobilien als Oberbegriff

Spezialimmobilien ist der Oberbegriff für

» Managementimmobilien und

» Betreiberimmobilien.

Spezialimmobilien sind Immobilien, die nicht mehreren Nutzern mietweise zur Nutzung überlasen werden, sondern sich durch folgende Spezialitäten auszeichnen:

  • oft nicht drittverwendbare Gebäudenutzungsart
  • ein Nutzer (Eigentümer oder Betreiber).

Begriff der Spezialimmobilien

Gebäude, die für eine genau bestimmte, besondere Nutzung erstellt worden sind. Beispiele sind Bahnhofimmobilien, Hotelimmobilien, Logistikgebäude usw.

Synonym: Sonderimmobilien

Beispiele für Spezialimmobilien

  • Industrieimmobilien
  • Logistikimmobilien
  • Handelsimmobilien (Shopping Center, Fachmärkte, Factory outlet Center
  • Hotelimmobilien und Gastroimmobilien
  • Freizeitimmobilien (Kinos, Welness- und Sportanlagen)
  • Spitalimmobilien, Pflegeimmobilien, Seniorenimmobilien
  • Infrastrukturanlagen (Parkhäuser, Tankstellen, Bahnhöfe [RailCity], Airports [AirportCenter])

Spezialimmobilien – die Gemeinsamkeiten

Unabhängig davon, ob Managementimmobilien oder Betreiberimmobilien, Spezialimmobilien weisen die folgenden Gemeinsamkeiten auf:

  • Single User (Eigentümer oder Betreiber)
  • Abhängigkeit des wirtschaftlichen Erfolgs der Spezialimmobilie vom Single User
  • Nutzungsspezifisches Gebäude oder Innenausbau
  • Längere Nutzungsintervalle (langjährige Mietverträge bzw. Eigennutzungen)
  • Fehlende oder eingeschränkte Drittverwendbarkeit der Spezialimmobilie
  • Rückstellungsbedarf

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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