Das Stillhalteabkommen ist ein Vertrag zwischen den kreditgebenden Banken und gegebenenfalls dem Kreditnehmer zur Erhaltung des Status quo während eines bestimmten Zeitraums.
Das Zeitfenster soll dem Kreditnehmer eine Restrukturierung und – falls notwendig – Sanierung ermöglichen.
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Besteht nur eine Bankenbeziehung, kann die Organisations- bzw. Reorganisationszeit mit dem Instrument der Stundung bewerkstelligt werden:
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