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Stundung

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Einleitung zur Stundung

Rechtsgebiet:
Stundung
Stichworte:
Stundung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Stundung einer Forderung zeitigt mangels Fälligkeit folgende Wirkungen:

  • Pro Schuldner
    • Keine Einklagung
    • Keine Betreibung
    • Keine Verrechnung mit einer eigenen Schuld
  • Pro Gläubiger
    • Schuldanerkennung des Forderungsschuldners

Achtung:

  • Das blosse Unterlassen des Gläubigers, eine Forderung einzutreiben, stellt keine Stundung dar!

Überblick zur Stundung

» Begriff

  • Kurzdefinition
  • Langdefinition

» Gesetzliche Grundlage

» Abgrenzungen

» Keine Stundung

» Rechtsnatur

» Ziele, Motive, Verbreitung

» Stundungs-Entstehung

» Stundung durch Gesetz

» Stundung durch Richter

» Stundung durch Vertrag

  • Stundungs-Elemente
  • Form
  • Gläubiger / Verfügungsmacht
  • Bestimmbarkeit der Forderung
  • Verpflichtung zu temporärem Geltendmachungsverzicht
  • Stundungsdauer
  • Nebeneffekt: Schuldanerkennung

» Stundungs-Wirkungen

  • Fälligkeitsaufschub
  • Verzugsausschuss
  • Verrechnungsausschluss
  • Prozess- und Betreibungshindernis
  • Verjährungshemmung
  • Stundungsreflexe auf Dritte

» Geltendmachung der Stundung

» Stundungs-Beendigung

» Verjährung

» Exkurs: Stundungs-Alternativen

» Exkurs: Forderungssicherung + Stundung

» Exkurs: Mahnung + Stundung

» Stundungs-Übersicht

» Fazit

» Links

» Checklisten

» Muster

 

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