Die Unternehmenssanierung bezweckt die Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Rentabilität einer überschuldeten Gesellschaft:
Betriebswirtschaftliche Unternehmensanierung
Die betriebswirtschaftliche Sanierung soll die ökonomische Leistungskraft wieder herstellen und die Gesellschaft aus der finanziellen Notlage befreien:
Handelsrechtliche Unternehmenssanierung
Ziel der handelsrechtlichen Sanierung die Vermeidung der Liquidation:
Zwangsvollstreckungsrechtliche Unternehmenssanierung
Die zwangsvollstreckungsrechtliche Sanierung betrifft die Wiederherstellung einer in ihrer Existenz bedrohten Gesellschaft und der Wahrung der Interessen von Gläubiger nund Gesellschaftern:
Überblick über den Ablauf einer Unternehmenssanierung
Der Ablauf einer Unternehmenssanierung gliedert sich in 4 Phasen – Analyse, Planung, Entscheidung und Realisierung:
Steuern
«Unternehmenssanierungen» sind meistens mit steuerlichen Implikationen verbunden, die nachfolgend in aller Kürze hinsichtlich der Bundessteuern zu erläutern sind und v.a. auf dessen ESTV-Kreisschreiben zu verweisen ist:
Exkurse Unternehmenssanierung
Die Anpassung von Arbeitsverträgen und Arbeitsbedingungen ist ein Mittel zur Senkung der Personalkosten. Regelmässig soll der Produktionsfaktor Arbeit durch Änderungen der Arbeitsbedingungen (Änderung der Arbeitszeit oder des Arbeitsortes, Lohnkürzung, Kurzarbeit) oder im Rahmen eines Personalabbaus zu Entlassungen bzw. Betriebsverkäufen.
Checklisten Unternehmenssanierung
Download unserer Checklisten zum Thema Unternehmenssanierung
Sanierung
Der Begriff der Sanierung entstammt dem Lateinischen („sanare“ wie Gesund machen). Sanierung bedeutet also Genesung und Heilung.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.