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Designrecht

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Designverletzung und Schutzausnahme

Rechtsgebiet:
Designrecht
Stichworte:
Designrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Designverletzung

Eine Designverletzung kann erfolgen durch:

  • Nachmachung: identische Anwendung
  • Nachahmung: Anwendung in abgeänderter Form

Designpiraterie

Eine Schutzrechtsverletzung begründet folgende Ansprüche:

  • Unterlassungsanspruch
  • Schadenersatzanspruch
  • Entschädigungsanspruch, inkl. Auskunfts- + Rechnungslegungsanspruch
  • Beseitigungs- bzw. Vernichtungsanspruch.

Nutzen Sie diese Möglichkeiten. Prüfen Sie auch, ob eine Strafanzeige (als Druckmittel mit adhäsionsweise Schadensgeltendmachung) eingereicht werden soll.

Lösungssuche

Je nach Verwertungsstadium (und Marketingstrategie) des eigenen Designrechts ist es ein gangbarer Weg, aus der Schutzrechtsverletzung ein Geschäft zu machen, zB durch Abschluss eines Lizenzvertrages.

Schutzausnahme

Vom Designrechtsschutz ausgenommen ist der:

  • Eigengebrauch (Verwendung des Werks zum Eigengebrauch).

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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