Entstehung des Designschutzes
Der Designschutz zugunsten des Urhebers tritt ein:
- mit der Eintragung des Designs ins Designregister.
Die Beurteilung der Urheberrechtsentstehung steht ausschliesslich in der Entscheidungsbefugnis der Gerichte.
Verfahren zur Erlangung des Designschutzes
Das Verfahren zur Erlangung des Designschutzes ist zweiteilig:
- Eintragungsgesuch für die Anmeldung der Gestaltung ins Designregister
- Antrag (Antragsformular)
- mit mindestens einer zur Reproduktion geeigneten Abbildung
- Publikation des Designs
- Die Publikation kann max. 30 Monate aufgeschoben werden.
Formulare Schweiz
Elektronische Hinterlegung Schweiz
Grund für den Publikationsaufschub
- Internationale Zweithinterlegung beim OMPI/WIPO (vgl. Prioritätsrechte, international).
Vorbehalt / Disclaimer
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Urheber- und Verlagsrechte
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