Wer ist geschützt?
Der Designer.
Designübertragung
Die Übertragung eines Designrechts ist zulässig und nicht an eine Form gebunden.
Tipp
Für eine Designrechtsübertragung wird die „Schriftformabrede als Gültigkeitsvoraussetzung“ empfohlen; bei dieser Formulierung bedürfen dann auch Aenderungen oder Ergänzungen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Designverzicht
Der Inhaber kann
- jederzeit
- ganz oder teilweise
auf sein Designrecht verzichten.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.