Zur Vermeidung irrtümlicher Annahmen über die (beschränkte) Rechtswohltat des Privatkonkurses sollte die Insolvenzerklärung nicht ohne vorgängige Analyse von Vor- und Nachteile sowie vorgängige Planung des Neuanfangs abgegeben werden.
In der Schuldenberatungspraxis wird davon ausgegangen, dass ein Privatkonkurs nur
- sinnmachend ist, wenn
- sich die Verschuldungsspirale nach dem Privatkonkurs nicht weiterdreht
- Aussicht auf Rückkauf der Verlustscheine binnen 3 Jahren besteht
- planbar ist
- auf max. 3 Jahre
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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