LAWINFO

Doppelbesteuerungsabkommen

QR Code

Länderübersicht: Schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen

Rechtsgebiet:
Doppelbesteuerungsabkommen
Stichworte:
Doppelbesteuerungsabkommen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Liste aller Schweizer Doppelbesteuerungsabkommen

In Kraft stehende Abkommen
Ägypten Albanien Algerien Antigua Argentinien
Armenien Aserbaidschan Australien Bahrain Bangladesch
Barbados Belarus Belgien Brasilien Bulgarien
Chile China Chinesisch Taipei Deutschland Dominica
Dänemark1 Ecuador Elfenbeinküste Estland Finnland
Frankreich Färöer Inseln Gambia Georgien Ghana
Griechenland Grossbritannien Grönland Guernsey Hongkong
Indien Indonesien Iran Irland Israel
Italien Jamaika Japan Jungfern-Inseln Kanada
Kasachstan Katar Kirgistan Kolumbien Kosovo
Kroatien Kuwait Lettland Liechtenstein2 Litauen
Luxemburg Malawi Malaysia Malta Marokko
Mexiko Moldova Mongolei Montenegro Montserrat
Neuseeland Niederlande Nordmazedonien Norwegen Österreich
Oman Pakistan Peru Philippinen Polen
Portugal Rumänien Russland Sambia Saudi-Arabien
Schweden Serbien Singapur Slowakei Slowenien
Spanien Sri Lanka St. Christopher St. Lucia St. Vincent
Südafrika Südkorea Südkorea Tadschikistan Thailand
Trinidad & Tobago Tschechien Tunesien Turkmenistan Türkei
USA Ukraine Ungarn Uruguay Usbekistan
Venezuela Ver. Arab. Emirate Vietnam Zypern
 
Unterzeichnete Abkommen (noch nicht in Kraft)
Äthiopien        
 
Paraphierte Abkommen (noch nicht unterzeichnet)3
Angola Jordanien    

1 Einschliesslich der Ausdehnung auf die Färöer-Inseln.

2 Beim Abkommen mit Liechtenstein handelt es sich nicht um ein umfassendes DBA. Es regelt im Wesentlichen nur gewisse Fragen auf dem Gebiet der Besteuerung von Erwerbseinkünften.

3 Paraphierung: Zustimmung zu einem Vertragstext durch Anbringen der Initialen (= Paraphen). Damit legen die Verhandlungsführer bei DBA (und anderen völkerrechtlichen Verträgen) den ausgehandelten Vertragstext vorläufig fest.

Quelle: Staatenbezogene Steuerinformationen | estv.admin.ch

DBA mit Amtshileklausel nach OECD-Standard

»  Amtshilfe: DBA mit Amtshilfebestimmung

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.