Grundlagen
Zusätzliche Abfindungen (sog. „severance payments“) können verschiedenen Motiven entspringen:
- als Dank für die jahrelange Zusammenarbeit
- als Abgeltung einer freiwillig verkürzten Kündigungsfrist
- zum Zeichen der Bereitschaft zur sofortigen einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- zur Vermeidung einer strittigen Auseinandersetzung.
Einvernehmliche Beendigung Arbeitsvertrag
In Fällen der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden in der Praxis solche Entschädigungen ausgerichtet:
- als Regelzahlung in einfachen Verhältnissen gilt der 3-fache Monatslohn (OR 335c Abs. 1)
- Zahlungen an leitende Mitarbeiter, namentlich an CEO’s oder CFO’s, sind Verhandlungssache und richten sich oft nach der Hierarchiestufe im Konzern bzw. Konzerngrösse sowie weiteren Kautelen wie eine feste Vertragsdauer des Arbeitsvertrages, die Restlaufzeit von Verwaltungsratsmandaten uam
Weitere Informationen zur Entlassungsabfindung
Mehr Informationen zum Thema Entlassungsabfindung finden Sie unter
» www.entlassungsabfindung.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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