Die Einleitung, „Präambel“ genannt, dient der Darstellung von
- Motiven
- Absichten
- Zwecken
- Kurzwiedergabe des „Basiskonsenses“
Tipps
- Der Einsatz einer Präambel ist unseres Erachtens essentiell.
- Es empfiehlt sich für den Leser der Aufhebungsvereinbarung zu wissen, unter welcher Historie und unter welchen Bedingungen die Auseinandersetzung zustande kommt.
- Manchmal werden in der Präambel Vertragspunkte integriert, über die sich die Parteien nicht als Verpflichtung / Bindung im Vertragsteil einigen können, aber je als Grundlage für die Auseinandersetzung betrachten.
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