Die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsvertrages bezweckt in der Regel:
- die Streitbeilegung einer Kündigungsstreitigkeit
- das vorzeitige Verlassen der Stelle durch den Arbeitnehmer
- die ausserprozessuale Regelung der finanziellen Folgen für den ausscheidenden Arbeitnehmer
- die Trennung mit Respekt
- die Wahrung der Möglichkeit zur Karrierefortsetzung seitens des Arbeitnehmers, zB
- eines CEO
- der beim Arbeitgeber Erfolge zu verzeichnen hatte
- die Imagewahrung beim Arbeitgeber, zB
- bei Weggang eines reputierten CEO
- bei mehreren Kaderwechseln innert Monatsfristen
- bei Börsenkotierung oder der Aufsicht unterstellter Tätigkeit
- vorzeitige Pensionierung
- usw.
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