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Energetische Gebäudesanierung

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Sanierungsbedingte Mietvertragskündigung

Rechtsgebiet:
Energetische Gebäudesanierung
Stichworte:
Energetische Gebäudesanierung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Voraussetzungen

Die Kündigung bestehender Mietverhältnisse ist zulässig, wenn

  • eine umfassende Sanierung geplant und
  • durchgeführt wird.

Kein Mieter-Mitspracherecht

Nicht relevant ist, ob die Mieter

  • der Sanierung zustimmen
  • sich bereit erklären, die Unannehmlichkeiten der Bauarbeiten in Kauf zu nehmen.

Vermieter entscheidet (bewohnte Sanierung oder Mietvertragskündigung)

Es ist alleine des Vermieters Entscheid, ob er

  • lieber die Mietverhältnisse auflöst
  • eine durch den Verbleib der Mieter im Mietobjekt verzögerte Renovationsphase mit entsprechenden Mietzinsreduktionen in Kauf nehmen will.

Entscheidend ist, ob ein Verbleib der Mieter

  • im Mietobjekt zu bautechnischen und organisatorischen Erschwerungen und
  • somit zu Verzögerungen der Bauarbeiten führt.

Ausnahmen

Kündigungen zu blossem Streichen von Wänden, zu Aussenrenovationen oder zu Balkonanbauten sind nicht zulässig (vgl. Entscheid des Bundesgerichtes vom 12. November 2008, 4A_399/2008).

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