Checkliste zum Vermächtnisvertrag
1. Art: Positiver Erbvertrag
2. Vertragsgegenseite (Erben / erbrechtliche Begünstigte):
- Natürliche Person
- Juristische Person (z.B. Verein, Stiftung, Aktiengesellschaft, GmbH)
- Personenmehrheit ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B. Einfache Gesellschaft [OR 530 ff.], Kollektivgesellschaft [OR 522 ff.], Personen mit schuldvertraglichen Beziehungen, Personengruppen ohne vertraglichen Beziehungen
- Gemeinwesen
3. Form: öffentliche Beurkundung unter Mitwirkung von Zeugen
4. Inhalt und Entgeltlichkeit:
- Einsetzung als Vermächtnisnehmer ohne Gegenleistung (unentgeltlicher Vertrag= einseitig verpflichtender Erbvertrag)
- Einsetzung als Vermächtnisnehmer im Austausch zu einer Gegenleistung (entgeltlicher Vertrag = zweiseitig verpflichtender Erbvertrag)
- Gegenleistung = Leistung unter Lebenden
- Gegenleistung = Verfügung von Todes wegen
5. Spezialfälle:
- Einsetzung von Vor- und Nachvermächtnisnehmer
- Entgeltliche Einsetzung
- Unentgeltliche Einsetzung
- Einsetzung eines Ersatzvermächtnisnehmers oder mehrerer Ersatzvermächtnisnehmer
- Entgeltliche Einsetzung
- Unentgeltliche Einsetzung
6. Anspruch / Stellung des Vertragspartners:
- Obligatorischer Anspruch auf Aushändigung der Vermächtnisgegenstände gegenüber dem Vermächtnisbelasteten
- Nicht Mitglied der Erbengemeinschaft
- Keine Erbenhaftung
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Erbeinsetzung: Testament / Erbve...Einleitung zur Erbeinsetzung / eingesetzte...Autoren:Erbrechtliche Herabsetzung / Her...Einleitung zur erbrechtlichen Herabsetzung...Autoren:Erbvorbezug / Vorempfang ErbeEinleitung zu Erbvorbezug / Vorempfang ErbeAutoren:Schenkungen / SpendenEinleitung: Schenkungen in der SchweizAutoren:ErbfolgeEinleitung zur ErbfolgeAutoren:ErbengemeinschaftEinleitung: Erbengemeinschaft in der Schweiz
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht