Das Factoring besteht aus folgenden Elementen:
Dauerschuldverhältnis
- Factoring gilt als Dauerschuldverhältnis
- Dauernde Debitorenabtretung und wiederholende Bevorschussung
- Forderungskauf oder
- Darlehen mit Bevorschussung
- Dauerschuldverhältnisse unterstehen anderen Beendigungsregeln als einfache Schuldverhältnisse
- Vgl. ZR 1990, Nr. 68, S. 152
- Factoring-Vertrag
Abtretung (Zession) der (Debitoren-)Forderungen
- Global- oder Einzelzession von Debitorenforderungen aus Lieferungen und Leistungen
- Factoring-Zession
Factorfunktionen
- Finanzierungsfunktion
- Zurverfügungstellung von Liquidität durch Bevorschussung der zedierten Debitorenguthaben
- Finanzierungsfunktion
- Dienstleistungsfunktion (Debitorenmanagement)
- Debitorenbuchhaltung
- Mahnwesen
- Inkasso (Forderungseinzug)
- Dienstleistungsfunktion
- Delkrederefunktion
- Übernahme des Delkredererisikos (= echtes Factoring)
- Delkrederefunktion
- Buchhaltungsfunktion
- Führung der Buchhaltung über die zedierten Forderungen, Bevorschussungen und Debitorenzahlungen
- Buchhaltungsfunktion
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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