Für die Mobilisierung der in den Debitoren gebundenen Mittel resp. zur Erhöhung der Liquidität bevorschusst der Factor die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Factoring-Kunden.
Die Kautelen sind:
Leistungen
- Forderungskauf + Abtretung (Zession) des Factoring-Kunden als zentrale Factoring-Grundlage
- Factoring-Zession
- Laufzeiten-Voraussetzung der Abtretungsforderungen
- Kurzfristige Forderungen
- 30 bis max. 120 Tage
- Keine langfristigen Forderungen
- Die Bevorschussung langfristiger Forderungen bildet Gegenstand der Forfaitierung
- Laufzeiten zwischen 6 Monaten und 5 Jahren
- Forfaitierung
- Die Bevorschussung langfristiger Forderungen bildet Gegenstand der Forfaitierung
- Kurzfristige Forderungen
- Forderungsart der Debitorenforderungen
- Buchforderungen
- Keine Wechselforderung
- Die Bevorschussung von Wechselforderungen bildet Gegenstand der Forfaitierung
- Forfaitierung
- Forderungen gegenüber Unternehmen (business to business (b to b))
- Klassische Bevorschussungsforderungen
- Forderungen gegenüber Privatpersonen (business to consumer (b to c))
- Es gibt Factors, die Forderungen gegen Private nicht finanzieren
- Aufwand (Bonitätsprüfung und Risikolimiten-Festsetzung für jeden Kunden)
- Ausnahme: Arzt- und Zahnarztforderung
- Konsumentenschutz
- Aufwand (Bonitätsprüfung und Risikolimiten-Festsetzung für jeden Kunden)
- Es gibt Factors, die Forderungen gegen Private nicht finanzieren
- Bevorschussung durch den Factor als Kaufpreiszahlung, an den Factoringkunden
- Bewertung der Debitoren
- Werthaltigkeit der Forderungen
- Delkrederefunktion
- Bevorschussungsumfang
- meistens durchschnittlich 80 % des jeweiligen Forderungsbetrages
- Bewertung der Debitoren
Gegenleistung
- Vergütung des Factoring-Kunden an den Factor
- Factor-Zins in banküblicher Höhe, nebst der übrigen Factoring-Gebühren
Weiterführende Informationen
Judikatur
- BVGE 2007/14, Erw. 2.2.2.
Literatur
- REY HEINZ, Die Behandlung des Factoringvertrages im schweizerischen Recht, in: Kramer Ernst A. (Hrsg.), Neue Vertragsformen der Wirtschaft: Leasing, Factoring, Franchising, 2. Auflage, Bern 1992, S. 292
- ERNI RUDOLF, Factoring nach schweizerischem Recht, Zürich 1974, S. 93 ff.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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