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Factoring-Finance

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Finanzierungsfunktion

Rechtsgebiet:
Factoring-Finance
Stichworte:
Debitorenforderung, Factoring, Factoring-Finance, Finanzierung, Innominatkontrakt
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für die Mobilisierung der in den Debitoren gebundenen Mittel resp. zur Erhöhung der Liquidität bevorschusst der Factor die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Factoring-Kunden.

Die Kautelen sind:

Leistungen

  • Forderungskauf + Abtretung (Zession) des Factoring-Kunden als zentrale Factoring-Grundlage
    • Factoring-Zession
    • Laufzeiten-Voraussetzung der Abtretungsforderungen
      • Kurzfristige Forderungen
        • 30 bis max. 120 Tage
      • Keine langfristigen Forderungen
        • Die Bevorschussung langfristiger Forderungen bildet Gegenstand der Forfaitierung
          • Laufzeiten zwischen 6 Monaten und 5 Jahren
        • Forfaitierung
    • Forderungsart der Debitorenforderungen
      • Buchforderungen
      • Keine Wechselforderung
        • Die Bevorschussung von Wechselforderungen bildet Gegenstand der Forfaitierung
        • Forfaitierung
    • Forderungen gegenüber Unternehmen (business to business (b to b))
      • Klassische Bevorschussungsforderungen
    • Forderungen gegenüber Privatpersonen (business to consumer (b to c))
      • Es gibt Factors, die Forderungen gegen Private nicht finanzieren
        • Aufwand (Bonitätsprüfung und Risikolimiten-Festsetzung für jeden Kunden)
          • Ausnahme: Arzt- und Zahnarztforderung
        • Konsumentenschutz
  • Bevorschussung durch den Factor als Kaufpreiszahlung, an den Factoringkunden
    • Bewertung der Debitoren
    • Bevorschussungsumfang
      • meistens durchschnittlich 80 % des jeweiligen Forderungsbetrages

Gegenleistung

  • Vergütung des Factoring-Kunden an den Factor
    • Factor-Zins in banküblicher Höhe, nebst der übrigen Factoring-Gebühren
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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