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Factoring-Finance

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Finanzierungsfunktion

Rechtsgebiet:
Factoring-Finance
Stichworte:
Debitorenforderung, Factoring, Factoring-Finance, Finanzierung, Innominatkontrakt
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für die Mobilisierung der in den Debitoren gebundenen Mittel resp. zur Erhöhung der Liquidität bevorschusst der Factor die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Factoring-Kunden.

Die Kautelen sind:

Leistungen

  • Forderungskauf + Abtretung (Zession) des Factoring-Kunden als zentrale Factoring-Grundlage
    • Factoring-Zession
    • Laufzeiten-Voraussetzung der Abtretungsforderungen
      • Kurzfristige Forderungen
        • 30 bis max. 120 Tage
      • Keine langfristigen Forderungen
        • Die Bevorschussung langfristiger Forderungen bildet Gegenstand der Forfaitierung
          • Laufzeiten zwischen 6 Monaten und 5 Jahren
        • Forfaitierung
    • Forderungsart der Debitorenforderungen
      • Buchforderungen
      • Keine Wechselforderung
        • Die Bevorschussung von Wechselforderungen bildet Gegenstand der Forfaitierung
        • Forfaitierung
    • Forderungen gegenüber Unternehmen (business to business (b to b))
      • Klassische Bevorschussungsforderungen
    • Forderungen gegenüber Privatpersonen (business to consumer (b to c))
      • Es gibt Factors, die Forderungen gegen Private nicht finanzieren
        • Aufwand (Bonitätsprüfung und Risikolimiten-Festsetzung für jeden Kunden)
          • Ausnahme: Arzt- und Zahnarztforderung
        • Konsumentenschutz
  • Bevorschussung durch den Factor als Kaufpreiszahlung, an den Factoringkunden
    • Bewertung der Debitoren
    • Bevorschussungsumfang
      • meistens durchschnittlich 80 % des jeweiligen Forderungsbetrages

Gegenleistung

  • Vergütung des Factoring-Kunden an den Factor
    • Factor-Zins in banküblicher Höhe, nebst der übrigen Factoring-Gebühren

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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