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Forfaitierung

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Einleitung zur Forfaitierung

Rechtsgebiet:
Forfaitierung
Stichworte:
Forfaitierung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung zur Forfaitierung

Forfaitierung beinhaltet den Kauf von Exportforderungen ohne Regress auf den Forderungsverkäufer (Exporteur).

Die Forfaitierung gilt als sog. Diskontgeschäft.

Das Forfaitierungs-Geschäft charakterisiert sich durch folgende Elemente:

  • Kauf (Forderungskauf)
  • später fällig werdender (Ausland-)Guthaben
  • unter Abzug des Zwischenzinses für die zwischen Kauf- und Verfalltag liegende Zeit (Forfaitierungssatz, ein besonderer Diskontsatz)

Der Forderungskaufpreis berechnet sich bei der Forfaitierung wie folgt:

  • Nominalwert
  • ./. Diskont (= Zwischenzins für die Zeit vom Forderungskauf bis zur Fälligkeit der Forderung)
    • Kapitalkosten
    • Risikozuschlag
    • Kosten für die Aufwendungen des Forfaiteurs
Überblick zur Forfaitierung

» Inhaltsverzeichnis

» Begriff

» Grundlagen

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Gesetzestexte

» Abgrenzungen

  • Zessionskredit
  • Diskontkredit
  • Factoring
  • Inkassoauftrag
  • Kreditversicherung

» Rechtsnatur

» Ziele, Motive, Funktion

» Vorteile / Nachteile

» Verbreitung

» Primär- / Sekundärmarkt

» Forfaitierungs-Arten

» Forfaitierungs-Gegenstand

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  • Forfaitierung von Wechseln
  • Forfaitierung von Buchforderungen
  • Forfaitierung von Leasingraten
  • Forfaitierung von Wechselbürgschaften

» Forfaitierungs-Elemente

» Regress-Ausschluss

»  Forfaitierungs-Prozess

» Grundgeschäft

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  • Inhalt
  • Zahlungsbedingungen
  • Vertragsmanagement

» Forfaitierungsverhandlungen

  • Einleitung
  • Aufforderung
  • Indikation
  • Option
  • Forfaitierungseinigung

» Forfaitierungsvertrag

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  • Parteien
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» Verfügungsgeschäft

» Forfaitisten-Haftung

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