Einleitung zur Forfaitierung
Forfaitierung beinhaltet den Kauf von Exportforderungen ohne Regress auf den Forderungsverkäufer (Exporteur).
Die Forfaitierung gilt als sog. Diskontgeschäft.
Das Forfaitierungs-Geschäft charakterisiert sich durch folgende Elemente:
- Kauf (Forderungskauf)
- später fällig werdender (Ausland-)Guthaben
- unter Abzug des Zwischenzinses für die zwischen Kauf- und Verfalltag liegende Zeit (Forfaitierungssatz, ein besonderer Diskontsatz)
Der Forderungskaufpreis berechnet sich bei der Forfaitierung wie folgt:
- Nominalwert
- ./. Diskont (= Zwischenzins für die Zeit vom Forderungskauf bis zur Fälligkeit der Forderung)
- Kapitalkosten
- Risikozuschlag
- Kosten für die Aufwendungen des Forfaiteurs
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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