Handelsnamen
Im Rahmen des Kennzeichenrechtes unterscheidet man die „Firma“ von sog:
- „Handelsnamen“ (oft eine Abkürzung der Firma)
- Schutz nicht nach Firmenrecht, sondern nach den Regeln des unlauteren Wettbewerbs.
Marken
Die „Firma“ unterscheidet sich von einer Marke dadurch, dass sich bezieht auf:
- Kennzeichen eines Produktes.
Es können aber identische Firmen und Marken bestehen, zB HILTI.
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