Anwendbares materielles Recht
Mit der Wahl des Gerichtstandes, d.h. mit der örtlichen Zuständigkeit, kann i.d.R. auch das anwendbare Recht bestimmt werden. Jedes Gericht bestimmt nach seinem internationalen Privatrecht (IPR), welches Recht zur Anwendung kommt. Der Kläger kann so möglicherweise den Ausgang des Prozesses beeinflussen.
Anwendbares Prozessrecht
Mit der Wahl des Gerichtsstandes kann der Kläger nicht nur beeinflussen, welches materielle Recht zur Anwendung kommt, sondern auch welches Prozessrecht in einem bestimmten Sachverhalt angewendet wird. Dies ist von grosser Bedeutung, da sowohl international wie auch kantonal zwischen den verschiedenen Prozessordnungen grosse Unterschiede bestehen.
Weiteres
Ferner sprechen für die Wahl des Gerichtsstandes die Gerichtsspra-che, die Kosten, die Nähe des Gerichts zum Wohnort, die Verfahrensdauer, evt. Erleichterungen im Beweisverfahren etc. eine Rolle.
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