Im internationalen Verhältnis kommt dem forum shopping, d.h. dem Versuch an einem für die Partei günstigen Orte einen Gerichtstand zu begründen, und dem so zu erlangenden „Heimvorteil“ eine enorme Bedeutung zu, denn wer gezwungen ist in einem fremden Land mit anderen Prozessgesetzen und einer anderen Sprache zu prozessieren, wird mit grossen prozessualen Nachteilen zu rechnen haben.
So sind auch Anwälte aus dem Auftragsrecht verpflichtet, forum shopping zu betreiben, d.h. zu überlegen, ob eine bestimmte Klage an verschiedenen Gerichtständen eingereicht werden könnte und, welches dieser Gerichte für den Klienten den günstigsten Gerichtsstand bildet. Auf der anderen Seite kann die Gefahr bestehen, dass die Gegenpartei durch Wohnsitzwechsel oder durch präventive Einleitung einer Klage in einem Drittland die Zuständigkeit verändert.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Internationales VertragsrechtEinleitung zum internationalen VertragsrechtAutoren:Doing Business in SwitzerlandEinleitung zu doing business in SwitzerlandAutoren:Zuzug von Unternehmen und Untern...Einleitung zum Zuzug in die SchweizAutoren:Internationales ErbrechtEinleitung zu internationalem ErbrechtAutoren:Leben und Arbeiten in der SchweizEinleitung zu Leben und Arbeiten in der Sc...Autoren:Steuerstandort SchweizEinleitung zum Steuerstandort Schweiz
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht