Als Frist bezeichnet man einen Zeitraum, innerhalb dessen ein bestimmtes Ereignis eintreten oder eine bestimmte Handlung vorgenommen werden soll. Den Zeitpunkt des Fristablaufes bezeichnet man allgemein als Termin.
Der Frist kommt in folgenden Rechtsbereichen eine besondere Bedeutung zu:
- im Gerichts- und Verwaltungsverfahren
- im Verjährungsrecht (Verjährung)
Fristen sind zu beachten:
- von Gesetzes wegen
- auf behördliche oder gerichtliche Anordnung hin
- aufgrund eines Vertrages
Man unterscheidet zwischen: Ausschlussfristen und Verjährungsfristen
- Ausschlussfristen (auch: Verfallfrist, Präklusionsfrist)
- Verjährungsfristen
Diese abstrakten Informationen ersetzen eine individuelle Beratung betreffend Fristwahrung im konkreten Einzelfall nicht. Lassen Sie sich vorsichtshalber oder im Zweifelsfall entsprechend beraten > www.anwaelte.ch