Einleitung
Bei den Verjährungsfristen ist zwischen einer Grundsatzfrist und den verschiedenen „Ausnahmefristen“ zu differenzieren:
Sobald es um Fristen und Termine geht, stellt sich die Frage, ob diese zwingend sind und, wenn nein, ob verkürzt, verlängert oder anders bestimmt werden dürfen:
Ein optischer Überblick schafft meistens ein besseres Sachverständnis:
Literatur
- FURRER ANDREAS / MÜLLER-CHEN MARKUS, Obligationenrecht – Allgemeiner Teil, 2. Auflage, Zürich 2012, 21/84 ff., S. 602 ff.