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Fristen

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Fristen-Tabelle

Rechtsgebiet:
Fristen
Stichworte:
Frist, Fristen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beginn der Frist:

Fristen beginnen am Tag nach der Eröffnung zu laufen (BGG 44).

Samstage / Sonntage / Feiertage:

Ist der letzte Tag einer Frist ein Samstag, Sonntag oder öffentlicher Ruhetag, endet die Frist am nächsten Werktag (BGG 45, Bundesgesetz über Fristenlauf an Samstagen)

Öffentliche Ruhetage:

öffentliche Ruhetage gemäss kantonalem Recht.

Gerichts-/Betreibungsferien:

Fristen stehen still (BGG 46):

  • 7 Tage vor Ostern bis 7 Tage nach Ostern
  • 15. Juli – 15. August
  • 18. Dezember – 2. Januar

Kein Stillstand in Verfahren betreffend aufschiebende Wirkung und andere vorsorgliche Massnahmen sowie in der Wechselbetreibung und auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen.

Einhaltung der Frist durch:

Übergabe an die schweizerische Post oder Abgabe/Eintreffen an der Bestimmungsstelle (BGG 48).

Ende der Frist:

Letzter Tag um 23.59 Uhr

Vorbehalt / Disclaimer

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